GESCHICHTE DER ZEITARBEIT

Kennen Sie die Geschichte der Zeitarbeit? Sie ist eine der bis heute am weitesten verbreitete Formen des flexiblen Arbeitens. Millionen Menschen in Deutschland und Europa nutzen diese Möglichkeit (GVP 2024, Eurostat 2024). Zeitarbeit ist divers. Anders als Vorurteile gegenüber Zeitarbeit suggerieren, nutzen auch zahlreiche hochqualifizierte Fachkräfte diese Arbeitsform. Auch ist die Integrationswirkung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt durch Zeitarbeit unbestritten. Zudem kann Zeitarbeit auch für ältere Menschen eine echte Alternative sein. So kann beispielsweise auch im Rahmen eines Zeitarbeitsverhältnisses projektbasiert und temporär auch nach dem „regulären“ Arbeitsleben weitergearbeitet werden.

In einem Zeitalter, in welchem Agilität, Flexibilität und ständige Anpassung an neue Herausforderungen sowohl für den Einzelnen als auch für Unternehmen immer wichtiger werden, bietet Zeitarbeit flexible Lösungen und hilft, Menschen in Arbeit zu integrieren.

Aber auch volkswirtschaftlich – insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des damit einhergehenden Fachkräftemangels – kann Zeitarbeit einen wichtigen Beitrag leisten. Als Allokationstool stellt sie wichtige Ressourcen unternehmensübergreifend und je nach Bedarf zur Verfügung. Dabei sind ihre Mitarbeiter:innen in einer Branche mit mehr als 90-prozentiger Tarifabdeckung beschäftigt. Das kann Zeitarbeit!

Ihre Geschichte ist geprägt von ständigen Anpassungen und Veränderungen. Lesen Sie selbst, wie sich die Zeitarbeit in Deutschland entwickelt und etabliert hat. Dabei endet die Geschichte nicht im Hier und Jetzt. Mit den richtigen Impulsen, können wir die Zeitarbeit der Zukunft weiter entmystifizieren, Vorurteile abbauen und ihr Potenzial voll ausschöpfen.

Unsere Impulse für die Zukunft

Höchstüberlassungsdauer

Die mit der Reform von 2017 eingeführte Höchstüberlassungsdauer (HÜD) von 18 Monaten ist in der Praxis – gerade vor dem Hintergrund vieler länger laufender Projekte – unpraktikabel und verfehlt zudem ihren Schutzzweck. Der vom Gesetzgeber intendierte Schutzzweck, dadurch Menschen schneller in eine Übernahme beim Einsatzunternehmen zu bringen, wird laut der Evaluation des AÜG im Auftrag der Bundesregierung dadurch nicht erreicht (BMAS 2022). Im Gegenteil: Beschäftigte müssen nach 18 Monaten auch länger angelegte Projekte„künstlich“ verlassen und ihre gut eingearbeitete Tätigkeit in einer vertrauten Umgebung aufgeben. Diese Frist ist daher eher nachteilig für die Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer und ist – gerade mit Blick auf eine moderne, projektbasierte Arbeitswelt – unpraktikabel. Vor diesem Hintergrund sollte die Höchstüberlassungsdauer entweder deutlich verlängert oder gänzlich abgeschafft werden.

Aufenthaltsgesetz

Zeitarbeit könnte auch im Rahmen der Rekrutierung und Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen einen wichtigen Beitrag bei der dringend notwendigen Fachkräftezuwanderung aus dem Ausland leisten. Allerdings ist ihr das bisher untersagt. § 40 des Aufenthaltsgesetzes beinhaltet ein diesbezügliches Verbot für die Zeitarbeit. Dies, obwohl viele kleine und mittelständische Unternehmen auf die Expertise und die Unterstützungsleistung von Personaldienstleistern (welche häufig global aufgestellt sind und die internationalen Märkte gut kennen) angewiesen wären. Hier besteht dringender Anpassungsbedarf.

DAS FORUM

Das Forum Flexible Arbeit ist eine Initiative von Hays, die im Herbst 2021 gegründet wurde. Aktuelle Informationen über das Forum finden Sie hier.

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